Die Qual der Wahl: Optionsmöglichkeiten für Sach- und Geldleistungsberechtigte im GSVG

Nicht nur bei der Mehrfachversicherung und der Wahl der Sachleistungen zwischen den Krankenversicherungs-Systemen ist die Mündigkeit der Versicherten mehr gefragt denn je. Immerhin geht es um die Wahl zwischen günstigeren Leistungen, Beiträgen (auch in der Privatversicherung) und das Lukrieren von Vorteilen.

Volle Geldleistungsberechtigung

für Geldleister: (Höchst-BGL) kein Beitrag
für Sachleister: € 89,83 mtl

  • ärztliche Hilfe als Geldleistung (höhere Tarife als SL) 1)
  • Sonderklasse im Spital 2)
  • Privatrezepte mit der Möglichkeit mehr Medikamente ohne Chefarztpflicht zu bekommen

Halbe Geldleistungsberechtigung

für Geldleister: € 2,-- mtl
für Sachleister: € 71,88 mtl

  • ärztliche Hilfe als Sachleistung 3)
  • Sonderklasse 2)
  1. Man nimmt den Arzt als Privatpatient in Anspruch, erhält eine Honorarnote und es werden bis zu 80% der erwachsenen Kosten (abhängig vom Tarif) rückvergütet.
  2. Mehrkosten für die Sonderklasse im Krankenhaus werden bis zu 80%refundiert (Vorteil bei Privatversicherungstarif); man kann sich aber auch in die allgemeine Gebührenklasse legen und muss nicht privat bezahlen. Eine Rücksprache mit der SVA, welche konkreten Kosten übernommen werden, ist zweckdienlich. Dazu ist aber ein Kostenvoranschlag der Klinik und des jeweiligen betreuenden Arztes notwendig.
  3. Man geht mit E-Card zum Arzt und erhält im Nachhinein einen Kostenanteil (20%; siehe auch Tz 5.12) vorgeschrieben.

Quelle: Sozialversicherung 2011

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