Checkliste für nicht buchführungspflichtige Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes

Der Verfassungsgerichtshof hat jüngst die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt und die bestehende Verordnung zur pauschalierten Besteuerung von nicht buchführungspflichtigen Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes mit 31.12.2012 aufgehoben. (vgl. dazu www.linder-gruber.at, 23. April 2012)

An den Gesetzgeber erging seitens des Gerichtshofs der klare Auftrag, bis Ende 2012 eine allfällige Neuregelung der Pauschalierung vorzunehmen.

Da die derzeit, seit dem Jahr 1999 bestehende, äußerst großzügige und abgabensparende Form der Pauschalierung mit Sicherheit nicht mehr aufrecht bleiben wird, kann davon ausgegangen werden, dass eine allfällige Neuregelung im Vergleich zu einer Gewinnermittlung auf Basis einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ungünstiger sein wird!

  • Die Grundlage für die Bemessung von Einkommensteuer und Sozial-versicherungsbeiträgen werden daher in Zukunft wieder die Gewinne aus einer Einnahmen- Ausgabenrechnung sein
  • Die Belastungen an Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen können sich damit ab 2013 empfindlich erhöhen
  • Das Risiko, dass im Fall einer Betriebsprüfung, durch Schätzungen für Zeiträume ab 2013 wesentlich höhere Nachzahlungen an Steuern und Sozial-versicherungsbeiträgen ausgelöst werden können, steigt durch den möglichen Entfall der derzeit gültigen Pauschalierung überproportional!

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit führen wir in dieser Abgabencheckliste steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten an, die ab sofort zu berücksichtigen sind und zu einer maßgeblichen Abgabenreduktion im Jahr 2013 führen können!

Maßnahmen zur steuerlichen Optimierung im Zeitraum 2012 und 2013

  • Durch Verschieben geplanter Investitionen in das Jahr 2013 kann der Gewinnfreibetrag beansprucht werden
  • Reparaturaufwendungen (100 % abzugsfähig) erst im Jahr 2013 durchführen
  • Verlagerung von Aufwendungen/Zahlungen zum Jahresende 2012 auf Anfang 2013
  • Bezahlung von Unkosten- und Warenschulden erst zu Beginn des Jahres 2013
  • Höhe der Anmeldung von Familienangehörigen, bzw. sonstiger Dienstnehmer prüfen
  • Durch Anzahlungen auf Ausgangsrechnungen für Dezember 2012 Einnahmen in den letzten Pauschalierungszeitraum vorziehen
  • Überprüfung der vollständigen Erfassung von Betriebsausgaben
  • Einlagen aus der Landwirtschaft oder von Privat mit Eigenbelegen dokumentieren
  • Entwicklung der Höhe der laufenden Abschreibungen bzw. der Afa-Vorschau prüfen
  • usw.
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