Lehrstellenförderung NEU - Ein Überblick

1. Neues Fördersystem

  • neue Form der betrieblichen Lehrstellenförderung, die künftig von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern für alle Unternehmen abgewickelt wird

Das neue Fördersystem umfasst:

  • eine neue Basisförderung,
  • eine Förderung für neue, zusätzliche Lehrstellen sowie
  • qualitätsbezogene Förderansätze.

2. Basisförderung

Die Basisförderung wird für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 28. 6. 2008 beginnen, die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie ersetzen. An Stelle einer Gutschrift beim Jahresabschluss am Abgabenkonto des Unternehmens wird die Förderung künftig sichtbar und auch tatsächlich (steuerfrei) ausbezahlt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrvertrag über das ganze Ausbildungsjahr aufrecht war oder durch Zeitablauf geendet hat. Die Förderung wird ebenso wie die Lehrlingsausbildungsprämie im Nachhinein gewährt.

Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:

  • im 1. Lehrjahr: drei Lehrlingsentschädigungen,
  • im 2. Lehrjahr: zwei Lehrlingsentschädigungen,
  • im 3. und 4. Lehrjahr: jeweils eine Lehrlingsentschädigung bzw.
  • bei 3,5 Jahren Ausbildungsdauer eine halbe Lehrlingsentschädigung.

3. "Blum-Bonus II"

Diese Förderung gibt es für zusätzliche Lehrplätze

  • in neu oder
  • nach mindestens drei Jahren Unterbrechung wieder in die Lehrlingsausbildung einsteigenden Betrieben sowie
  • in neu gegründeten Betrieben.

Sie ist vorerst bis 2010 befristet. Die Antragstellung erfolgt jeweils ein Jahr im Nachhinein bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Die früher erforderliche vorherige Meldung beim Arbeitsmarktservice über die Begründung des zusätzlichen Lehrverhältnisses entfällt.

4. Weitere qualitätsbezogene Förderungen

Diese dienen der Qualität der Lehrausbildung im Betrieb und werden auch für bereits bestehende Lehrverhältnisse gewährt:

  • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbildner;
  • Förderung von Zusatzausbildungen für Lehrlinge, die über das gesetzlich vorgeschriebene Berufsbild hinausgehen und dadurch das Qualifikationsniveau weiter erhöhen;
  • Förderung von Ausbildungsverbünden in Form von "freiwilligen" Ausbildungsverbünden (Vereinbarung zwischen Betrieben zur Ausbildung über das jeweilige Berufsbild hinaus) und "verpflichtenden" Ausbildungsverbünden zur Abdeckung der geforderten Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsbildes
  • Förderung von lernschwachen Jugendlichen durch Kostenfreistellung für das Nachholen des Berufschulabschlusses in Form von lehrgangsmäßigen oder geblockten Schulungen;
  • Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem und gutem Erfolg;
  • betriebliche Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen;
  • regionale Förderansätze.

5. Wie erhält ein Unternehmen künftig die Förderung?

Alle Förderanträge sind bei der Lehrlingsstelle des Bundeslandes einzureichen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Unternehmer können die Antragsformulare aus dem Internet herunterladen und ausdrucken bzw. erhalten Sie von der Lehrlingsstelle ihrer Landeskammer bereits vorausgefüllte Formulare. Die Lehrlingsstelle prüft die Förderwürdigkeit und gibt die Förderung bekannt. Wenn eine Förderung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung der Förderung auf das vom Antragsteller angegebene Konto.

Achtung – 3 Monatsfrist für Förderanträge!!!

Förderanträge sind spätestens drei Monate nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres bzw. des förderbaren Ereignisses bei der zuständigen Lehrlingsstelle der örtlichen Wirtschaftskammer einzureichen.
Eine verspätete Einreichung führt zum Verlust des Förderanspruchs!

6. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für alle vor dem 28. Juni 2008 begonnenen Lehrverhältnisse?

Alle vor dem 28. Juni begonnenen Lehrverhältnisse werden bis zu ihrem Abschluss mit der bisherigen Ausbildungsprämie von 1000 Euro pro Jahr gefördert.

Zusätzlich kann eine Förderung vom neuen System der qualitätsbezogenen Förderung in Anspruch genommen werden!

7. Umfassende Informationen bezüglich Lehrstellenförderung Neu

Lehre.Fördern – Wirtschaftskammer Österreich

http://www.wko.at

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