Die ultimative Checkliste zu den Kassenrichtlinien 2012

Bis Ende 2012 sind ultimativ, sowohl seitens der Erzeuger bzw. Lieferanten von Kassensystemen, als auch seitens eines Unternehmens, das Kassensysteme im Einsatz hat, bestimmte Anforderungen zu erfüllen.

Nachstehend eine bewusst knapp gehaltene Zusammenfassung dieser zentralen Punkte:

  1. Holen sie vom Systemlieferanten bzw. ihrem Servicepartner eine Bestätigung ein, die ein von ihnen verwendetes Kassensystem als ordnungsmäßig bestätigt.
    In den Kassenrichtlinien werden bestimmte Kassentypen, die nicht bzw. nur begrenzt speicherfähig sind, als nicht ordnungsmäßig verworfen.
  2. Fordern sie von ihrem Systemlieferanten bzw. Servicepartner eine Systemdokumentation ein.
    Im Rahmen dieser Systemdokumentation muss die Ordnungsmäßigkeit des von ihnen verwendeten Systems dargestellt sein.
    Leider haben sehr viele Systemlieferanten dieses wichtige Formalerfordernis noch nicht erfüllt!
  3. Im Verlauf des Jahres 2012 werden neue, im Regelfall kostenpflichtige Programmupdates seitens des Systemlieferanten, bzw. Servicepartners angeboten.
    Erst durch die Übernahme dieser Updates, sollte die Ordnungsmäßigkeit verwendeter Kassensysteme, im Sinn der Kassenrichtlinien, erfüllt sein.
  4. Die Kassenrichtlinien sehen zusätzlich eine freiwillige Belegerteilung bei allen Geschäftsfällen und die Ausfolgung dieser Belege an jeden Kunden, als weitere Option zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit vor.
  5. Beachten sie, dass von den Kassenrichtlinien nicht nur Kassensysteme im eigentlichen Sinn, sondern auch sonstige Einrichtungen, wie z.B. Kassenwaagen, Taxameter, Fakturierprogramme und branchenspezifische Softwareprogramme erfasst sind.
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