Der richtige Weg in die Selbstständigkeit
Hat man sich über die persönliche Neigung für die Selbstständigkeit und deren wirtschaftliche Folgen Klarheit verschafft, so geht es an die Unternehmensgründung im eigentlichen Sinn. Der nachfolgende Überblick soll die einzelnen Schritte einer Gründung systematisch darstellen. Die wichtigsten Punkte werden anschließend im Detail in der Nachlese beschrieben.
Die Planung und das Konzept
- Die Formulierung der Geschäftsidee
- Die Analyse des Marktes und der Konkurrenz
- Die richtige Branche
- Der richtige Standort
- Die Betriebsübernahme, das Franchising
- Brainstorming (in der Familie, mit zukünftigen Geschäftspartnern, usw.)
- Überlegungen betreffend Firmenwortlaut, Firmen-Logo und Markenschutz
- Gewerberechtliche Voraussetzungen prüfen
- Überlegungen zu Unternehmensorganisation, Personal, Geschäftsräumen
- Notwendige Versicherungen
- Notwendige Geldmittel (Ergebnis- und Finanzplanung)
- Überlegungen zur Rechtsform
- Unternehmenskonzept Unternehmensbild
Das Gespräch mit dem Steuerberater
Erörterung der geplanten Geschäftsaktivitäten
Erstellung eines genauen Günstigkeitsvergleiches:
Dienstnehmer - Selbstständiger - Gesellschafter
Überlegungen zur Rechtsform des Unternehmens
Erörterung der Organisation des Rechnungswesens:
- Buchhaltung und Lohnverrechnung,
- Kostenrechung und Finanzplanung
- Gewinn- und Steuerplanung (unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten)
Der Weg zur Bank
Gespräche über Finanzierung, Sicherheiten und Förderungen
Die Entscheidung über den endgültigen Start in die Selbstständigkeit
Nach Lösung der Finanzierung steht einem Start nichts mehr im Weg.
Die Entscheidung über die Rechtsform
Einzelfirma oder Gesellschaft
Die Gründung im engeren Sinn
Einzelfirma: durch Aufnahme der Tätigkeit (kein formeller Gründungsakt notwendig).
Personengesellschaft: Gesellschaftsvertrag + Eintragung im Firmenbuch
GmbH: Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt!) + Einzahlung des Stammkapitals (bar mindestens € 17.500,-) + Eintragung im Firmenbuch
Unbedingt vor der Gründung NEUFÖG-Beratungsgespräch bei der Wirtschaftskammer oder bei der SV der gewerblichen Wirtschaft führen und die NEUFÖG-Formulare dort bestätigen lassen.
Die Gewerbeanmeldung
Vor Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit; damit ist man grundsätzlich sozialversichert nach GSVG!
Mietverträge abschließen
Dazu sollte ein Fachmann (Notar oder Rechtsanwalt) beigezogen werden
Betriebsversicherungen abschließen
Gegen die herkömmlichen Risken Bündelversicherungen (inkl. Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz); eventuell auch Betriebsunterbrechungsversicherung (mit Taggeld). Prüfen Sie auch Angebote einer Ausfallversicherung für Leistungen oder Warenlieferungen, die durch Konkurs eines Kunden uneinbringlich werden können. Unbedingt achten auf Selbstbehalt, Unterversicherung bzw. Doppelversicherung.
Markenrechte einreichen
Auskunft beim Patentamt; in Zweifelsfällen ist ein Spezialist (Rechtsanwalt, Patentanwalt) beizuziehen
Meldung an das Datenverarbeitungsregister (DVR)
Jeder, der personenbezogene Daten selbst verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist dazu verpflichtet.
Anfertigung von Briefpapier, Stempel, Visitenkarten und sonstigem Werbematerial
Da nun der Firmenwortlaut und die sonstigen Daten des Unternehmens feststehen, können die Drucksorten und Werbematerialien (in Abstimmung mit der festgelegten Werbelinie) bestellt werden. Sitz, UID-Nummer und Firmenbuch-Nummer mit Firmenbuch-Gericht gegebenenfalls nicht vergessen.
Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit
Die Mitteilung der Aufnahme der Geschäftstätigkeit an das zuständige Finanzamt oder Übersendung des Fragebogens anlässlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes (vom Finanzamt zugesandt!)
Binnen einem Monat ab Geschäftseröffnung! Unterstützung durch Steuerberater zu empfehlen, da die Angaben im Fragebogen auf die vorgeschriebenen Steuervorauszahlungen Einfluss haben. Zwecks ordnungsgemäßer Rechnungslegung ist auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) zu beantragen. Durch die UID-Nummer bringen Sie unter anderem gegenüber Ihrem EU-Geschäftspartner zum Ausdruck, dass Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb für Ihr Unternehmen tätigen und er daher umsatzsteuerfrei an Sie liefern kann.
Zuteilung einer Steuernummer durch das Finanzamt
Ca. 2-8 Wochen nach Mitteilung über die Betriebseröffnung bzw. Übersendung des Fragebogens (zumeist überzeugt sich die Finanz durch Außenbeamte an Ort und Stelle selbst vom Vorliegen eines Unternehmens bzw. Betriebes). Diese Nummer ist bei allen Eingaben und Zahlungen an das Finanzamt anzuführen, sie bildet die Konto-Nummer des Unternehmers beim Finanzamt.