Registrierkasse - Tipp
Quartalsweise Sicherung des Datenerfassungsprotokolls
Das vollständige Datenerfassungsprotokoll Ihrer Registrierkasse ist zumindest quartalsweise auf einem externen Datenträger zu sichern. Jede Sicherung ist nach den Vorschriften der BAO mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
Falls sie Hilfestellung bei der Sicherung des Datenerfassungsprotokolls benötigen, verständigen Sie bitte Ihren Kassenhersteller.