Aktuelle Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz
Die erste COVID-19 Fördermaßnahme, die den Kriterien einer einfachen Handhabbarkeit und raschen Umsetzungsmöglichkeit entspricht
- Überblick Antragsberechtigung Lockdown-Umsatzersatz
- Fragen und Antworten zum Lockdown-Umsatzersatz
- Detailfragen
Link: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Die folgende Grafik bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie für den Lockdown-Umsatzersatz berechtigt sind:
Die ultimativ letzte Frist für eine Antragstellung ist der 15. Dezember 2020! Unsere Mitarbeiter bearbeiten diese Anträge fortlaufend!
Um Doppelgleisigkeiten zu verhindern, ersuchen wir um eine Nachricht, ob der Antrag auf Umsatzersatz von Ihnen bereits selbst gestellt worden ist!
Ein gewährter (erweiterter) Umsatzersatz ist bei der Ermittlung eines allfälligen FKZ 800.000 zum Abzug zu bringen