ZUSCHÜSSE FIXKOSTENZUSCHÜSSE
Völlige Neuregelung gegenüber bisheriger Ankündigung!
Anträge für eine erste Tranche sind ab 20. Mai möglich
Achtung: Sowohl die Umsatzausfälle, als auch die Fixkosten müssen tatsächlich nachgewiesen werden können, d.h. die Buchhaltung muss für den Betrachtungszeitraum abgeschlossen sein!
Korrektheit der Anträge über Finanzonline müssen lt. Richtlinien von Steuerberater bestätigt werden
Weitere Sonderregelungen für Tourismusbetriebe sind angekündigt