WKO Online-Ratgeber zur Registrierkassenpflicht

Die umfassende Informationsoffensive der WKÖ zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wurde um einen interaktiven Online-Ratgeber erweitert. Die Bereiche "Recht" und "Technik" können getrennt oder zusammen abgefragt werden.

Im technischen Teil werden die wichtigsten Handlungsempfehlungen für das Jahr 2017 dargestellt. Eine Checkliste für die Beschaffung neuer bzw. Adaptierung bestehender Kassensysteme wird angeboten. Als Ergebnis wird ein individuell auf die betriebliche Situation abgestimmtes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen ausgegeben.

Der Online-Ratgeber informiert

  • ob für ein Unternehmen eine Registrierkassenpflicht und Verpflichtung zur Belegerteilung besteht
  • ob auf einen Betrieb allfällige Ausnahmen oder Erleichterungen zutreffen
  • ab wann die Verpflichtung zum Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht
  • welche technischen Schritte erforderlich sind

Werde ich (finanzstrafrechtlich) im ersten Halbjahr 2016 bestraft, wenn ich meine Barumsätze nicht mittels elektronischer Registrierkasse erfasse?

Wird die Registrierkassenpflicht in der Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 31. März 2016 nicht erfüllt, wird dies keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen (vgl. § 25 Finanzstrafgesetz (FinStrG)) haben. Die Abgabenbehörden und deren Organe werden keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen setzen, sondern vielmehr die Unternehmerinnen und Unternehmer proaktiv unterstützen.

Wird die Registrierkassenpflicht in der Zeit vom 1. April 2016 bis 30. Juni 2016 nicht erfüllt, sind keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, wenn der Unternehmer/die Unternehmerin Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen kann (wie beispielsweise: Anschaffung einer Registrierkasse aufgrund Lieferschwierigkeiten durch einen Kassenhersteller nicht möglich; Installation der notwendigen Software war mangels notwendiger fachlicher Beratung durch IT-Servicefachmann nicht rechtzeitig möglich; erforderliche Einschulung des Unternehmers und seiner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht durchführbar). Die Verfolgung und Bestrafung von Hinterziehungen und Verkürzungen von Abgaben bleibt für beide Zeiträume davon unberührt!

WKO - Online Ratgeber Registrierkassenpflicht

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