WIRTSHAUS-PAKET VEREINFACHUNG UND ENTLASTUNG DURCH HÖHERE PAUSCHALIERUNG
Voraussetzung: Keine doppelte Buchführung/ Gasthaus mit „Sitzmöglichkeit“
Die Pauschalierungsgrenze wird von derzeit € 255.000,- auf € 400.000,- erhöht
Sowohl Grundpauschale, als auch Mobilitätspauschale werden erhöht
Diese Pauschalierung kann erstmals für das Veranlagungsjahr 2020 angewendet werden und gilt unbefristet