WIRTSHAUS-PAKET VEREINFACHUNG UND ENTLASTUNG DURCH HÖHERE PAUSCHALIERUNG

Voraussetzung: Keine doppelte Buchführung/ Gasthaus mit „Sitzmöglichkeit“
Die Pauschalierungsgrenze wird von derzeit € 255.000,- auf € 400.000,- erhöht
Sowohl Grundpauschale, als auch Mobilitätspauschale werden erhöht
Diese Pauschalierung kann erstmals für das Veranlagungsjahr 2020 angewendet werden und gilt unbefristet

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