„Wir sind um ihre Liquidität bemüht….!“
Fixkostenzuschuss I (FKZ I)
Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800)
Die Richtlinien für den FKZ 800 wurden in einer aktuellen Fassung am 02.02.2021 jüngst im BGBl. veröffentlicht. Die Richtlinien für den FKZ I traten mit 25. Mai 2020 in Kraft, die zugehörigen FAQ wurden seitdem bereits 3 x ergänzt und erweitert.
DER STANDARD vom 03.02.2021
Beim FKZ I wurden bisher 845 Millionen Euro beantragt, 70 Prozent genehmigt und rund 63 Prozent ausbezahlt.
Beim FKZ 800.000 wurden bisher 56 Millionen Euro beantragt, weniger als ein Fünftel genehmigt und erst 14 Prozent ausbezahlt!
Das Team von Linder&Gruber setzt alles daran, für alle anspruchsberechtigten Kunden, innerhalb der vorgesehenen Frist,
Anträge für den FKZ I und den FKZ 800 einzureichen!
Durch einen längeren Betrachtungszeitraum, den höheren Zuschussprozentsatz in direkter Abhängigkeit vom Umsatzausfall und den größeren Umfang anrechenbarer Fixkosten, kommt es im Regelfall zu einem wesentlich höheren Zuschuss auf Basis des FKZ 800.