Verzögerte Auszahlung Umsatzersatz 1. Dezemberwoche
Die Auszahlung des Umsatzersatz für die erste Dezemberwoche ist in vielen Fällen noch offen. Dies betrifft jene Fälle, in denen der Umsatzersatz November bereits vor Verlängerung des Lockdown beantragt wurde. Es bedarf dazu einer EDV-technischen Anpassung und einer Schnittstelle zur Finanzverwaltung, an der Lösung wird bereits gearbeitet. Die COFAG bittet um etwas Geduld und bittet auch, von diesbezüglichen Rückfragen Abstand zu nehmen, da die Ressourcen ohnehin stark belastet sind.
Auch bei allen Fällen, wo ein händisches Eingreifen erforderlich ist, bedarf es noch weiterer Programmierungsarbeiten und wird die Erledigung ebenfalls noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.