Verlängerung Verlustersatz 2021/Verlustersatz II

Zum besseren Verständnis, dürfen wir ihnen nachstehend die Eckpunkte für diese

COVID-19 Hilfsmaßnahme übermitteln:

 

WER              Folgende Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen:

                        Durch COVID-19 bedingter Umsatzausfall größer als 50 %

                        Maßnahmen zur Verlustreduktion (Schadensminderungspflicht)

 

BETRACHTUNGSZEITRÄUME

  1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs, jeweils zeitlich

zusammenhängende Zeiträume gewählt werden  

 

HÖHE            Bei Klein- und Mittelbetrieben 90 % des ermittelten Verlustes

                       Für andere Betriebe 70 %

 

BERECHNUNG

                        Ausgangspunkt ist der Verlust, den der Antragsteller in den

                        maßgeblichen Betrachtungszeiträumen erleidet

                        Dieser Verlust ist um bestimmte Zuwendungen zu kürzen

 

WIE                Antragstellung über Finanz Online

 

FRIST             30.06.2022

 

INFOS           www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz-verlaengert

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