Verlängerung Verlustersatz 2021/Verlustersatz II
Zum besseren Verständnis, dürfen wir ihnen nachstehend die Eckpunkte für diese
COVID-19 Hilfsmaßnahme übermitteln:
WER Folgende Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen:
Durch COVID-19 bedingter Umsatzausfall größer als 50 %
Maßnahmen zur Verlustreduktion (Schadensminderungspflicht)
BETRACHTUNGSZEITRÄUME
- Juli 2021 bis 31. Dezember 2021
Anträge können für bis zu maximal sechs, jeweils zeitlich
zusammenhängende Zeiträume gewählt werden
HÖHE Bei Klein- und Mittelbetrieben 90 % des ermittelten Verlustes
Für andere Betriebe 70 %
BERECHNUNG
Ausgangspunkt ist der Verlust, den der Antragsteller in den
maßgeblichen Betrachtungszeiträumen erleidet
Dieser Verlust ist um bestimmte Zuwendungen zu kürzen
WIE Antragstellung über Finanz Online
FRIST 30.06.2022