Unser Tipp zum WKO Antrag – Härtefallfonds für KMU – ab heute, 27.03.2020 – 17:00 Uhr
Zur Aufbereitung eines gültigen Antrags haben wir hier nochmals die erforderlichen Daten/Dokumente zusammengefasst:
- WKO Benutzeraccount – nur optional einzugeben (sie ersparen sich damit gewisse Eingaben bei der Einreichung des Antrags)
Anlage unter: https://www.wko.at/service/oe/wkobenutzerverwaltung.html
- Steuernummer
- KUR oder GLN Nummer –
Einstieg über: firmen.wko.at --> Suchbegriff: „Name eingeben“ Standort:
„PLZ eingeben“ --> SUCHE --> auf den „Treffer“ klicken -->
Person auswählen --> bei Firmendaten steht die GLN Nummer
- Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, Reisepass). Bereiten sie am besten ein eingescanntes Dokument vor.
Wenn sie vor der Antragstellung diese Unterlagen vorbereiten,
erleichtert und beschleunigt das die Erfassung des Antrags!
Link zur WKO Info bezüglich Härtefall-Fonds
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Link zu den Förderrichtlinien:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html
Zusammenhang zwischen Härtefall-Fonds und Notfallsfonds
(Auszug aus den Förderrichtlinien zum Härtefall-Fonds – 4.1.11)
Es besteht die Möglichkeit, in einen darüber hinaus noch einzurichtenden Notfallfonds zu wechseln. Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird dort angerechnet. Eine kumulierte Inanspruchnahme ist nicht möglich. Die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zu diesem Notfallfonds müssen allerdings erst beschlossen werden.