Tourismuswirtschaft und Steuerreform
Initiativantrag auf Reduktion des Steuersatzes von 13 % für Beherbergungsleistungen auf Eis gelegt
Die Einführung eines zusätzlichen, erhöhten Mehrwertsteuersatzes von 13 % für Beherbergungsleistungen, ab 01.01.2016, aber auch die Reduktion des Abschreibungssatzes von 3 % auf 2,5 % für Betriebsgebäude aller Art, , ebenfalls ab 01.01.2016 wirksam, strafen die verkündeten Steuererleichterungen der großen Steuerreform Lügen!
Die absolute Zahnlosigkeit der parlamentarischen Initiativen im Bereich Tourismus, können am Beispiel eines Initiativantrages zur Rücknahme des 13 %-igen USt-Satzes für Nächtigungen, nachverfolgt werden.
Dieser Antrag wurde laut Wirtschaftsministerium vertagt.
Die Rechtslage wird nach zwei Jahren evaluiert werden, bevor Änderungen in Aussicht genommen werden können.
30.05.2017 - 12. Sitzung des Ausschusses: Breite Themenpalette im Tourismusausschuss (Nr. 632/2017)