Tipps zur Vorbereitung einer Antragstellung für die Energiekostenpauschale

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt. Die Energiekostenpauschalförderung gelangt, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz, rückwirkend für das Jahr 2022, in der Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro zur Auszahlung. Ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.  

Ab 17. April 2023 kann ein Selbst-Check bei der FFG (www.ffg.at) durchgeführt werden. Anhand einer Checkliste erfahren sie, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Anträge können dann ab Mitte Mai 2023 gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Zur Vorbereitung auf eine allfällige Antragstellung sind folgende Punkte zu prüfen:

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.

https://www.a-trust.at/de/produkte/Qualifizierte_Signaturservices/Handy-Signatur/

  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.

https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/faq/registrierung-personifizierung-freischaltcode.html#:~:text=Steigen%20Sie%20dazu%20mit%20der,Administratorin%2F%20USP%20%2DAdministrator%20benannt

  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

https://www.usp.gv.at/lexikon/oenace.html

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