Stromkostenbremse für Gewerbetreibende, die Wohnsitz und Betrieb am gleichen Standort haben

Die Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) bringt Entlastung von durchschnittlich € 500,-.

Anträge können ab sofort, bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden!

https://www.bmaw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Stromkostenbremse.html

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