Stromkostenbremse für Gewerbetreibende, die Wohnsitz und Betrieb am gleichen Standort haben
Die Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) bringt Entlastung von durchschnittlich € 500,-.
Anträge können ab sofort, bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden!
https://www.bmaw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Stromkostenbremse.html