Steuerreform und Abschreibungsdauer am Beispiel Hotellerie
Gerade noch zeitgerecht für die anstehenden Grundsatzüberlegungen zur Steuerreform treten die WKÖ-Bundessparte Tourismus und der Tiroler Wirtschaftsbund für eine Änderung der seit der Steuerreform 2015/2016 geltenden Erhöhung der Abschreibungsdauer von 33 auf 40 Jahre ein. Zur Förderung der gesamten regionalen Wirtschaft wäre die steuerliche Schaffung einer funktionalen Abschreibung mit unterschiedlichen Nutzungsdauer dringend erforderlich.