Steuerfreie Teuerungsprämie bis maximal € 2.000,-

Ein großzügiges „Lohn-Zuckerl“ für Dienstgeber und Dienstnehmer

Im Rahmen unserer Aktuellen Themen haben wir darüber schon berichtet.

Nach der „Corona-Prämie“ für die Jahre 2020 und 2021 wird für die Jahre 2022 und 2023 Unternehmern ein weiteres Modell einer abgabenfreien Prämie zur Entlohnung von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.

Ein Betrag von maximal € 2.000,- kann, je begünstigtem Dienstnehmer, brutto für netto, ohne Anfall von Lohnebenkosten, als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Der Betrag gelangt für den Dienstnehmer steuerfrei zur Auszahlung.

Diese Regelung schafft für Unternehmer eine einmalige Chance zur Gestaltung seiner Lohnpolitik.

Verdienten Mitarbeitern kann auf diesem Weg, steueroptimiert für beide Seiten, ein zusätzlicher Lohn/Gehalt zugewendet werden.

Lassen sie sich bezüglich dieser interessanten Lohngestaltungsmöglichkeit von unserem Lohn-Team beraten!   

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