Steuerfreie Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer
Bis zum Jahr 2021 gab es für Arbeitnehmer keine besonderen Bestimmungen iZm einer Beteiligung am Unternehmenserfolg des Arbeitgebers.
Ab dem 1.1.2022 wurde die Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von € 3.000,- jährlich am Jahreserfolg gesetzlich neu geregelt.
Das BMF hat nunmehr weitere Klarstellungen und Antworten auf Zweifelsfragen veröffentlicht.