Sachbezug für die Privatnutzung von Firmen-Kfz durch Mitarbeiter
Aus aktuellem Anlass dürfen wir in Erinnerung rufen:
Der „Halbe Sachbezug“ – (der Dienstwagen wird vom Mitarbeiter für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte) im Jahresdurchschnitt nachweislich nicht mehr als 500 km monatlich, bzw. 6000 km jährlich benützt) - wird nur bei lückenloser Führung eines Fahrtenbuchs anerkannt.
Im Rahmen von GPLB-Prüfungen (im Regelfall über einen Zeitraum von 5 Jahren) kann die Aberkennung dieses „Halben Sachbezugs“ zu hohen Abgabennachbelastungen führen.
Sogar finanzstrafrechtliche Konsequenzen können damit verbunden sein.