Registrierkassenanmeldung bis Ende März - Droht ein Chaos?
Einem Bericht aus Die Presse vom 20.02.2017 ist zu entnehmen, dass aktuell 90 Prozent der Kleinbetriebe noch nicht über die per 01.04.2017 erforderliche Sicherheitseinrichtung verfügen. Experten gehen davon aus, dass die Hälfte der knapp 100.000 betroffenen Kleinunternehmen die Umstellung nicht termingerecht schaffen werden.
SICHERHEITSEINRICHTUNG IN REGISTRIERKASSEN – Details auf der Website des BMF
FOLDER - Informationen zur Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen
ERKLÄRVIDEO: In 5 Schritten zur legalen Registrierkasse
- Allgemeine Fragen zur Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen
- Fragen zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen
- Fragen zum laufenden Betrieb der Registrierkasse
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Sicherheitseinrichtung_in_Registrierkassen.html
Generell ist zu empfehlen, sich bei der Installation und Anmeldung der Sicherheitseinrichtung von Ihrem Kassenlieferanten Unterstützung einzuholen! (Vgl. dazu unseren MUSTERBRIEF AN DEN KASSENLIEFERANTEN)
Bezüglich der REGISTRIERUNG ÜBER FINANZONLINE können wir Ihnen Unterstützung anbieten: Ansprechperson - Kelly Dirninger
STRAFE BEI FRISTVERSÄUMNIS
Im Fall vorsätzlicher Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Pflicht droht nach dem Finanzstrafgesetz eine Strafe bis zu 5.000 Euro.
Von einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung wird abgesehen, wenn nachgewiesen, bzw. glaubhaft gemacht werden kann, dass eine Beschaffung bzw. Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 in Auftrag gegeben worden ist!
REGISTRIERKASSENPRÄMIE – ACHTUNG!
Eine Prämie wird nur für Anschaffungen oder Umrüstungen gewährt, die bis zum 31. März durchgeführt werden!