Reduzierter Umsatzsteuersatz von 5 % - Erleichterungen bezüglich des Belegausweises

BMF – Information betreffend Umsatzsteuersenkung

Auszug:

Es bestehen keine Bedenken, wenn dieser Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt, oder eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg vorgenommen wird. Auch durch diese Vorgehensweise können vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 alle gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung für die Abgabenbehörden erfüllt werden

Mehr Informationen

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …