Qualitätsverbesserung von Gastronomiebetrieben im ländlichen Raum ERP - Kleinkreditaktion bis 31.03.2017 verlängert

Eine für Finanzierungsvolumina zwischen € 10.000,- und € 300.000,-äußerst interessante Förderung für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen,
aber auch für den Aufbau bzw. die Erweiterung von Dienstleistungen bzw. Geschäftsfeldern.

Nachstehend ein Auszug aus der Kurzfassung der Förderrichtlinien

Was wird gefördert?
Materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, die mit einem ERP-Kleinkredit finanziert werden. Zu den förderbaren Investitionsschwerpunkten zählen Küchenausgestaltungen, Sanitäreinrichtungen, Gastraumausstattungen (inkl. pauschalierte Verbrauchsgüter) und Gastraumaußenbereiche (Fassadengestaltungen, Schanigarten, Markisen,…)

Wann wird gefördert?
Diese Förderungsaktion gilt ab 1.9.2016, wobei die Antragstellung mit 31.03.2017 bzw. mit Ausschöpfung der budgetären Mittel befristet ist. Die für eine Förderungsentscheidung erforderlichen Unterlagen sind bis sechs Monate nach Antragstellung nachzureichen.

Das geförderte Projekt ist bis spätestens 31.6.2018 durchzuführen und zu bezahlen. Die Projektkostenabrechnung anhand eines Verwendungsnachweises über die angefallenen Projektkosten ist bis 30.9.2018 vorzulegen.

Warum wird gefördert?
Die zins- und kostenfreie Bereitstellung von Kreditmitteln bis zu 300.000,00 Euro im Einzelfall soll einen Impuls für unternehmerische Investitionen setzen und zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zur gastronomischen Versorgung im ländlichen Raum beitragen.

Wie wird gefördert?
Basis der Förderung ist ein ERP-Kleinkredit mit kurzer Laufzeit (0,5 Jahre Ausnützungszeit, 1 Jahr tilgungsfrei + 5 Jahre Tilgung) in Höhe von 10.000,00 Euro bis 300.000,00 Euro gemäß aws erp-Kleinkreditprogramm. Die Förderung des Bundes nach diesen Richtlinien besteht in der Übernahme der Einmalkosten für die Gewährung des ERP-Kleinkredits (0,9%) und des gesamten Zinsendienstes (mit Stand 31. Juli 2016: 0,50% fix für 0,5 Jahre Ausnützungszeit und 1 Jahr tilgungsfrei sowie 0,75% fix für 5 Jahre Tilgungszeit).

Das geförderte Unternehmen erhält somit ein über die gesamte Laufzeit kreditkostenfreies Darlehen.

http://www.oeht.at/finanzierung-und-foerderungen/erp-Kredite/

 

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