Neues zu den Energiekostenzuschüssen 1 und 2, sowie zum Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen
Der Nationalrat hat am 31.01.2023 entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht.
- Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende 2022
- Energiekostenzuschuss 2 für 2023
- Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen bis max. € 2.000,-
Das Pauschalfördermodell befindet sich derzeit in der Finalisierung und soll über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt werden.
Die Förderrichtlinie zum Energiekostenzuschuss 2 befindet sich in Ausarbeitung und bedarf noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission.