Neues zu den Energiekostenzuschüssen 1 und 2, sowie zum Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen

Der Nationalrat hat am 31.01.2023 entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht.

  • Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende 2022
  • Energiekostenzuschuss 2 für 2023
  • Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen bis max. € 2.000,-

Das Pauschalfördermodell befindet sich derzeit in der Finalisierung und soll über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt werden.

Die Förderrichtlinie zum Energiekostenzuschuss 2 befindet sich in Ausarbeitung und bedarf noch einer Notifizierung durch die EU-Kommission.

 

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