Neues, umfassendes Maßnahmenpaket wird von der Bundesregierung in Aussicht gestellt

Es vergeht wohl kein Tag, ohne neuerliche Anpassungen des bestehenden Covid-Hilfspaketes.
Nunmehr wird ein weiteres, umfassendes und sehr weitreichendes Unterstützungspaket angekündigt!

Dieses Paket, mit einem Volumen von über 19 Milliarden Euro, dient der Rettung, der Entlastung und der Unterstützung bei der Vornahme von Investitionen.

Als Steuer- und Wirtschaftsberater sind wir stets bemüht, im Rahmen unserer Kräfte, jedem einzelnen unserer Mandanten, die jeweils optimale, zielführende Maßnahme empfehlen zu können!

  1. Rettungspaket  für besonders hart betroffene Branchen
  2. Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdiener und Familien
  3. Investitionspaket

Rettungspaket

Gewinnverteilung/Verlustverteilung

  • Um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch eine Ergebnisglättung steuerlich weiter abzufedern, wird zeitlich befristet ein Verlustrücktrag möglich sein.
  • Damit wird ein einmaliger Verlustrücktrag von Verlusten aus 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen auch in das Jahr 2018 ermöglicht.

Senkung der Umsatzsteuer  im Bereich Gastronomie und Kultur

  • Zusätzlich zum Wirtshauspaket wird zeitlich befristet ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % für die Abgabe von Speisen und Getränken eingeführt.
  • Für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und den publizistischen Bereich wird ebenfalls ein befristeter ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5 % eingeführt.

Verlängerung Fixkostenzuschuss

  • Der Fixkostenzuschuss wird um 6 Monate verlängert und um eine Phase 2 mit bis zu 6 Mrd. Euro erweitert.
  • Außerdem werden die Umsatzgrenzen angepasst. Es sind Zuschüsse bis zu 100% möglich.

Kreditmoratorium

  • Für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Tourismus, und Reisebranche werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht.
  • Insgesamt sollen bis zu 2 Mrd. Euro ausgezahlt werden.

Entlastungsmaßnahmen

Senkung der ersten Tarifstufe

  • Die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20 % wird vorgezogen und bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden.
  • Für die bereits versteuerten Gehälter wird eine entsprechende Rückerstattung spätestens im September erfolgen.

Erhöhung der SV-Rückerstattung [Negativsteuer)

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden durch eine Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit bis zu 100 Euro entlastet.
  • Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020

Verlängerung 55%iger Steuersatz

  • Der Höchststeuersatz von 55 % wird um weitere 5 Jahre bis 2025 verlängert.

Land- und Forstwirtschaft

  • Die Land- und Forstwirtschaft wird durch Maßnahmen in der Sozialversicherung und im Bereich der Steuern im Ausmaß von rund 60 Mio. Euro entlastet.

Kinderbonus

  • Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 360 Euro ausbezahlt.

Arbeitslosenunterstützung

  • Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von 450 Euro.

Investitionspaket

 Investitionsprämie

  • Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird eine befristete Investitionsprämie eingeführt. Ziel der Investitionsprämie ist ein verstärkter Investitionsanreiz in Sachanlagen.
  • Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden, wird eine Investitionsprämie in Höhe von 7 % zustehen, ausgenommen sind explizit klimaschädliche Investitionen.
  • Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science kommt ein erhöhter Prämiensatz von 14 % zur Anwendung.

Degressive Abschreibung

  • Ab 1. Juli 2020 wird die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, wie etwa bei Gebäuden.
  • Investitionen können in Zukunft im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden. Durch die hohen Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren wird die Steuerlast gesenkt und ein Anreiz für Investitionen  gesetzt.

Stärkung Eigenkapital

  • Zur Stärkung der Krisenresistenz werden Anreize für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote eingeführt, besonders für KMUs. Ein diesbezügliches Konzept wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet.

Sanierungsoffensive

  • Die Sanierung von Gebäuden wird durch die Verlängerung bzw. den Ausbau bestehender Förderprogramme, steuerliche Anreize und Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung sowie den Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private und den Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht weiter forciert.

Ein spezifischer Förderschwerpunkt wird dabei bei einkommensschwachen Haushalten liegen.

Ausbau Erneuerbarer  Energie/ Eine Million Dächer

  • Für den Ausbau von großen solarthermischen Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung, Nah- und Fernwärme sowie die Förderung von Kleinanlagen werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Forstpaket

  • Zur Stärkung der heimischen Forstwirtschaft werden Anreize und Förderungen eingeführt.

Investitionsprogramm Bundesgebäude

  • Der Bund investiert weiterhin in die Infrastruktur der bestehenden Gebäude sowie in die Entwicklung neuer moderner und umweltschonender Gebäude.

Investitionen in klimafreundliche Innovationen & Industrien

  • Innovationsprogramme mit positivem Effekt auf Umwelt und Klima sowie die Beteiligung an europäischen Forschungsinitiativen werden aufgestockt.

Gründerpaket/Deregulierungspaket

  • Eine neue Gesellschaftsform „Austrian Limited“ wird ab 1. September 2020 eingeführt.
  • Ermöglicht wird dadurch eine unbürokratische Gründung mit niedrigem Gründungskapital.
  • Zur Stärkung der Wachstumsfinanzierung werden weitere steuerliche Anreize gesetzt: Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Wachstumsfinanzierung.
  • Darüber hinaus Deregulierungsmaßnahmen: Mitarbeiterbeteiligung, Once Only und Umsetzung Grace Period.

Anreiz für Reparaturleistungen

  • Um die Reparatur und Kreislaufwirtschaft attraktiver zu machen wird die Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen von 20 % auf 13 % gesenkt

Breitbandausbau

  • Es wird eine zweite Breitbandmilliarde zur Verfügung gestellt, um die digitale Infrastruktur zu fördern.

Wohnbauinvestitionsbank

  • Durch die Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank soll die Errichtung leistbaren Wohnraums ermöglicht werden.

Masterplan Digitalisierung in der Bildung –  digitale Endgeräte für Schüler

  • Um die Bildung in Österreich im digitalen Bereich zu stärken, wird ein 8-Punkte Plan umgesetzt: Portal Digitale Schule, Vereinheitlichung bestehender Plattformen, Lehrendenfortbildung, Eduthek – Ausrichtung nach Lehrplänen, Gütesiegel Lern-Apps
  • Ausbau der schulischen Basis IT-Infrastruktur, digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und Förderung der digitalen Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer.

Quelle: InfoMedia

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