Neue Steuerbefreiung für die Einspeisung von PV-Strom

Ab dem Veranlagungsjahr 2022 ist die Einspeisung von maximal 12.000 kWh Strom aus Fotovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit.

Die Begünstigung gilt nur für private Anlagen mit einer Maximalleistung von 25 Kilowatt-Peak.

Die Presse 04.07.2022

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