Mit Spenden Steuern sparen
Seit 1. Jänner 2017 müssen die begünstigten Organisationen das Finanzamt über geleistete Spenden unterrichten. Vor-und Nachname und das Geburtsdatum des Spenders müssen auf der Zahlungsanweisung bekannt gegeben werden. Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Spenden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt.
Folder "Spendenabsetzbarkeit ab 01.01.2017"