Mit Spenden Steuern sparen

Seit 1. Jänner 2017 müssen die begünstigten Organisationen das Finanzamt über geleistete Spenden unterrichten. Vor-und Nachname und das Geburtsdatum des Spenders müssen auf der Zahlungsanweisung bekannt gegeben werden. Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Spenden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt.

Folder "Spendenabsetzbarkeit ab 01.01.2017"

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …