Mehrwertsteuersenkung ausgeweitet und beschlossen

Kurzfristig, jedoch vorläufig zeitlich befristet, vom 1.7.2020 bis 31.12.2020, wurde gestern im Parlament, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für besonders betroffene Branchen, auf 5 % beschlossen.

Die Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % gilt u.a. für:

  • Gastronomie (Abgabe aller Speisen und Getränke)
  • Gewerbebetriebe wie Bäcker, Fleischer und Konditoren, die Speisen und Getränke auf Grund deren gastronomischer Nebenrechte verabreichen)
  • Beherbergung und Camping

Die Unternehmer müssen die verringerte Steuerlast nicht an ihre Kunden weitgeben!

Trotz der Möglichkeit den Ausweis des ermäßigten Steuersatzes durch eine Textanmerkung, eine händische Korrektur oder eine Korrektur mittels Stempels vorzunehmen, empfehlen wir eine entsprechende Umstellung bei den Registrierkassen!

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …