Kreativwirtschaftsscheck

Förderbar sind kreativwirtschaftliche Leistungen, die im Zuge eines Innovationsvorhabens vom einreichenden KMU in Anspruch genommen werden. In Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses können maximal EUR 5.000,- über eine Laufzeit von 12 Monaten gefördert werden. Ausgeschlossen sind Förderungen für Leistungen, die lediglich standardmäßige Adaptionen bestehender Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Marktauftritte (z.B. Homepage, Webshop) zum Inhalt haben. Einreichungen für 2017 sind im Zeitraum 1. Juli bis 07. September möglich.

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