Investitionsprämie – Förderzusagen - Frist 31.05.2021
Bei allen, zeitgerecht und erfolgreich, vor dem 28.02.2021 eingebrachten Anträgen gilt es folgendes zu berücksichtigen:
Förderzusagen
Bis 02. Februar 2021 wurden bereits 3 Mrd. Euro Investitionsprämie beantragt und damit der bisherige budgetäre Rahmen ausgeschöpft.
Für Anträge, die ab 2. Februar 2021 eingebracht worden sind, kann eine Förderzusage erst erteilt werden, wenn das Gesetz geändert und der budgetäre Rahmen entsprechend angepasst wird.
Frist 31.05.2021 – Setzen erster Maßnahmen
In Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.05.2021 erste Maßnahmen gesetzt werden, die den Beginn der Investitionstätigkeit kennzeichnen.
Erste Maßnahmen, die innerhalb des angeführten Zeitraums gesetzt werden müssen, sind Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Vor dem 01. August 2020 und nach dem 31.05.2021 dürfen keine erste Maßnahme gesetzt werden.
Planungsleistungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche und Finanzierungsanträge bzw. -zusagen zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.