Informationen zum Thema Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch ungehindert überallhin gelangen kann und alles ungehindert nutzen kann. Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde im Jahr 2005 beschlossen und trat ab 01.01.2006 in Kraft. Für die Bereiche Bauen und Verkehr gab es eine Übergangsfrist von 10 Jahren, die mit Frist 31.12.2015 geendet hat.