Härtefall-Fonds Phase 3
Nach einer ersten Vorankündigung am 15. Juni 2021 kann der Härtefall-Fonds Phase 3, ab 2. August 2021 rückwirkend beantragt werden.
Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmen und EPUs wird damit verlängert.
Die Eckpunkte für den Härtefall-Fonds Phase 3:
- Antragsmöglichkeit ab Montag, 02.08.2021
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihre laufenden Kosten nicht decken können oder mindestens 50 Prozent COVID-bedingten Umsatzeinbruch haben
- Förderungen für weitere 3 Betrachtungsräume (Juli, August, September 2021)
- Die Antragstellung erfolgt rückwirkend
- Identifizierung des Förderwerbers mittels Handysignatur
- Mindesthöhe pro Betrachtungszeitraum € 600,-, maximale Förderhöhe € 2.000,-
Bei einem Antrag für Juli 2021 erfolgt für die Zeit zwischen 16. Und 30. Juni 2021 eine pauschale Abgeltung mit 50 Prozent (Härtefall-Fonds Phase 2 läuft Mitte Juni aus)