Härtefall-Fonds Phase 3

Nach einer ersten Vorankündigung am 15. Juni 2021 kann der Härtefall-Fonds Phase 3, ab 2. August 2021 rückwirkend beantragt werden.

Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmen und EPUs wird damit verlängert.

Die Eckpunkte für den Härtefall-Fonds Phase 3:

  • Antragsmöglichkeit ab Montag, 02.08.2021
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihre laufenden Kosten nicht decken können oder mindestens 50 Prozent COVID-bedingten Umsatzeinbruch haben
  • Förderungen für weitere 3 Betrachtungsräume (Juli, August, September 2021)
  • Die Antragstellung erfolgt rückwirkend
  • Identifizierung des Förderwerbers mittels Handysignatur
  • Mindesthöhe pro Betrachtungszeitraum € 600,-, maximale Förderhöhe € 2.000,-

Bei einem Antrag für Juli 2021 erfolgt für die Zeit zwischen 16. Und 30. Juni 2021 eine pauschale Abgeltung mit 50 Prozent (Härtefall-Fonds Phase 2 läuft Mitte Juni aus)

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