Härtefall-Fonds auch für Privatzimmervermieter

Laufend aktualisierte Updates für die österreichische Tourismusbranche (Stand: 8. 4. 2020)

Ab sofort bekommen nicht nur EPU und Kleinstbetriebe, sondern auch Privatzimmervermieter Zugang zum Härtefallfond. Das betrifft Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten, die nicht der GewO 1994 unterliegen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt: Dabei wird eine Auszahlung von bis zu 2.000 Euro monatlich für 3 Monate (max. 6.000 Euro) ermöglicht.


Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Auf https://services.ama.at/servlet/ können betroffene Betriebe frühestens ab 16. April 2020 unbürokratisch ihre Anträge einbringen. Eine Förderung für gewerbliche Beherberger ist ebenfalls möglich, diese wird von der WKÖ abgewickelt. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …