Gemeinderat Schladming - Beschlussfassung über Zweitwohnsitz - und Leerstandabgabe

Im Rahmen der Sitzung des Schladminger Gemeinderates vom 29.03.2023 wurde die Zweitwohnsitzabgabe aus formalen Gründen erneut und nach der bisherigen Aussetzung, nunmehr auch die Leerstandabgabe beschlossen.

Im Verordnungstext sind nunmehr Beherbergungsbetriebe ausdrücklich von der Leerstandabgabe ausgenommen!

Auch die Aufhebung der Ferienwohnungsabgabe wurde beschlossen.

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