Fristverlängerung bezüglich der Offenlegung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre 2019/2020 und 2020 beim Firmenbuch
Grundsätzlich müssen Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden.
In Zusammenhang mit dem gesellschaftsrechtlichen Covid-19 Gesetz galt eine Fristverlängerung auf 12 Monate zunächst für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen zwischen dem 16.10.2019 und dem 31.07.2020. Nunmehr wurde diese Frist von 12 Monaten auf Abschlüsse bis zu einem Bilanzstichtag 31.12.2020 erweitert.
D.h., sämtliche Jahresabschlüsse mit einem abweichenden Geschäftsjahr 2019/2020 und Jahresabschlüsse zum regulären Bilanzstichtag 31.12.2020 müssen erst spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden.
Diese Sonderregelung endet damit für alle Bilanzstichtage nach dem 31.12.2020.