Fristen für den ENERGIEKOSTENZUSCHUSS II – ACHTUNG!!!

Voranmeldungen sind zwingend erforderlich und nur bis Donnerstag, den 2.11.2023 möglich!

Antragstellungen sind ab 9.11.2023 möglich

Die Abwicklung des Zuschusses endet derzeit mit 31.12.2023

Das verfügbare Förderbudget wird in der Reihenfolge der eingebrachten Voranmeldungen und Anträge vergeben. („first come - first served“)

Die Voranmeldung ist über den aws Fördermanager vorzunehmen.

Die Förderrichtlinien sind bis heute noch nicht veröffentlicht worden!

Aussagen über den Kreis der förderbaren Unternehmen und über die Art und Weise der Förderung können daher nicht getätigt werden!

Zur Sicherung eines allfälligen Förderanspruchs empfehlen wir, eine Voranmeldung so rasch wie möglich vorzunehmen!

Achtung: Fügen sie bei der Voranmeldung unbedingt als weitere, maßgebliche Adresse, unsere Adresse office@linder-gruber hinzu!

Detaillierte Informationen bezüglich der Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II unter folgenden Links:

https://foerdermanager.aws.at/#/

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …