Förderungsrichtlinien COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
Förderungsrichtlinien „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen"
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen.
- Antrag – zwischen 01. September 2020 und 28. Februar 2021
- Auszahlungen erfolgen spätestens per 30. Juni 2024
Erste Maßnahmen müssen zwischen dem 01. August 2020 und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden, d.h. Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn der Leistung, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen und Baubeginn
Die Inbetriebnahme und Bezahlung hat bis längstens 28. Februar 2021 zu erfolgen!
Minimale Investition: 5.000,- netto pro Antrag
Maximale Investition: € 50 Mio. pro Unternehmen
Ausgeschlossen ist der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken
Förderungshöhe
7 % der Anschaffungskosten
14 % bei Investitionen gemäß Anhang 1 bis 3
Abwicklung über das Austria Wirtschaftsservice GmbH
Schriftlicher Förderungsantrag über www.foerdermanager.aws.at
Pro Förderungsantrag kann nur eine Endabrechnung durchgeführt werden
Förderungsart
Der nicht rückzahlbare Zuschuss reduziert die Afa
Auflagen und Bedingungen
Geförderte Vermögensgegenstände müssen mindestens 3 Jahre behalten werden!
Link: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_Investitionspraemie.pdf