Förderungsrichtlinien COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen

Förderungsrichtlinien „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen"

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen.

  • Antrag – zwischen 01. September 2020 und 28. Februar 2021
  • Auszahlungen erfolgen spätestens per 30. Juni 2024

Erste Maßnahmen müssen zwischen dem 01. August 2020 und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden, d.h. Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn der Leistung, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen und Baubeginn

Die Inbetriebnahme und Bezahlung hat bis längstens 28. Februar 2021 zu erfolgen!

Minimale Investition:   5.000,- netto pro Antrag

Maximale Investition: € 50 Mio. pro Unternehmen

Ausgeschlossen ist der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken

 

Förderungshöhe

7 %   der Anschaffungskosten

14 % bei Investitionen gemäß Anhang 1 bis 3

Abwicklung über das Austria Wirtschaftsservice GmbH

Schriftlicher Förderungsantrag über www.foerdermanager.aws.at

Pro Förderungsantrag kann nur eine Endabrechnung durchgeführt werden

Förderungsart

Der nicht rückzahlbare Zuschuss reduziert die Afa

Auflagen und Bedingungen

Geförderte Vermögensgegenstände müssen mindestens 3 Jahre behalten werden!

 

Link: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_Investitionspraemie.pdf

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