Finanzpolizei überprüft Kurzarbeit im Auftrag der AMS
Bereits seit Beginn der Kurzarbeit führt die Finanzpolizei Schwerpunktkontrollen in den betroffenen Betrieben durch. Die Finanzpolizei ermittelt vor allem dann, wenn Anzeigen und Verdachtsfälle auf Missbrauch vorliegen. Auch Branchen, die nicht vom Corona-Lockdown betroffen waren und auf Kurzarbeit setzen werden geprüft.
Missbrauchsfälle werden dem AMS und dem Innenministerium gemeldet.
Auch nach Beendigung der Kurzarbeit kann es zu Kontrollen durch die Finanzpolizei kommen.
Seit Herbst 2017 sind Steuerberater berechtigt, ihre Mandanten auch bei Einsätzen der Finanzpolizei zu vertreten.
Unabhängig vom jeweiligen Überprüfungsauftrag empfehlen wir unseren Mandanten, eine kompetente Vertretung aus unserer Kanzlei, im Rahmen dieser Einsätze, in jedem Fall beizuziehen.
Die Finanzpolizei ist gehalten, allfällige Ermittlungsmaßnahmen, bis zum Eintreffen eines Vertreters zu stoppen.
Sie rufen uns an, wir gewähren Ihnen eine entsprechende Unterstützung vor Ort und können damit eine kontrollierte und zielführende Abwicklung dieses Verfahrens gewährleisten.