Finanzamt Fristverlängerung für offene Steuererklärungen/Jahresabschlüsse 2019

Spätestens Ende März bzw. Ende April 2021 müsste ein Steuerberater unter normalen Umständen, alle Steuererklärungen/Jahresabschlüsse der von ihm vertretenen Fälle für das Jahr 2019, beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Diese Frist wurde vor kurzem Coronabedingt, einmalig auf den 30. Juni 2021 verlängert!

Trotz der Fülle der im Moment schwerpunktmäßig bearbeiteten Corona Hilfsmaßnahmen, ist das Team von Linder&Gruber bemüht, sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, zeitgerecht zu erfüllen.

 

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