Erweiterter Ausfallsbonus für „Privatzimmervermieter“
Die bisher sehr eingeschränkt und nur für kleine Privatzimmervermieter geltende
Covid-Förderung wurde auf einen größeren Kreis von Anspruchsberechtigten erweitert.
Ab sofort kann der Ausfallsbonus auch von folgenden Vermietern beantragt werden:
Gewerbliche touristische Vermieterinnen und Vermieter von Gästezimmern oder Ferienwohnungen, die Einkünfte gemäß § 28 EstG beziehen und dafür Tourismusabgaben abführen
Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EstG beziehen und dafür Tourismusabgaben abführen
Der Anspruch auf den Ausfallsbonus setzt einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent voraus.
Der Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent des Umsatzrückganges, (März und April 30 Prozent). Ein Zusatzbonus von 10 Prozent kann beantragt werden.
Für jedes Monat ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Hauptwohnsitz und/oder Betriebsstätte in Österreich wird vorausgesetzt.
Die Förderung ist pro Monat mit € 15.000,- Euro gedeckelt.
Der Betrachtungszeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021.
Anträge für die Monate November und Dezember 2020, sowie Jänner und Februar 2021 müssen spätestens bis 31.Mai 2021 gestellt werden!
Anträge sind bei der Agrar Markt Austria auf elektronischen Weg einzubringen!
Voraussetzung zur Einbringung eines Förderantrags ist eine Anmeldung/Registrierung bei der EAMA.
Ausfüllhilfe und Merkblatt – Förderungsansuchen Härtfallfonds „Privatzimmervermietung“