Ermäßigter Steuersatz für bestimmte Reparaturdienstleistungen
Ab 1. 1. 2021 wird die Umsatzsteuer für bestimmte, taxativ aufgezählte Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserung und Änderung) auf 10 % gesenkt.
- Fahrräder (auch Elektrofahrräder)
- Schuhe
- Lederwaren (u.a. auch Sattlerwaren, Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse, sowie Waren aus Därmen)
- Kleidung
- Haushaltswäsche (Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge oder Vorhänge)
Begünstigt sind Dienstleistungen einschließlich Ausbesserung und Änderung, nicht jedoch Lieferungen und Werklieferungen.
Begünstigt ist eine Reparatur, wenn der Entgeltsanteil, der auf das Material entfällt, weniger als 50 Prozent des Gesamtentgelts beträgt.