Energiekostenzuschuss – Quo vadis?
Viele Monate hat die Bundesregierung seit der Ankündigung diverser Unterstützungsmaßnahmen bereits verstreichen lassen.
Bereits am 12.10.2022 ist das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG im Nationalrat beschlossen worden.
Darin enthalten ist der Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) und das Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Für den EKZ 1 wurden von einem budgetierten Rahmen von 1,3 Mrd. Euro bisher erst 75,1 Mio. Euro an 2.691 Antragsteller ausbezahlt.
Neben der Ausweitung des EKZ 1 auf das vierte Quartal wurde für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 der EKZ 2 beschlossen.
Eine Antragstellung für den EKZ 2 für das 1. Halbjahr ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Anträge für das 2. Halbjahr können im ersten Quartal 2024 gestellt werden.
Für das Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro ist vor einer Antragstellung ein Selbstcheck ab 17. April 2023 bei der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) durchzuführen.
Kocher: Details zum Energiekostenzuschuss
FFG Energiekostenpauschale