Phishing Mails | Energiekostenzuschuss
- VORSICHT – PHISHING-MAILS im Namen des Finanzamts im Umlauf
- ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR UNTERNEHMEN – Stand 01.12.2022
In Datei 2 erfolgt die überblicksweise Darstellung des Prüfverfahrens zur Erlangung eines Energiekostenzuschusses.
Unsere Mitarbeiter überprüfen derzeit in Einzelfällen allfällige Antragsvoraussetzungen, wie Energieintensität und Energiemehrkosten.
Die Grenze von 6.660,- Euro Energiemehrkosten gegenüber dem Jahr 2021 wird dabei nur in Ausnahmefällen überschritten und damit erst die Voraussetzung für einen Antrag erfüllt.
Sollten die Voraussetzungen zur Beantragung eines Energiekostenzuschusses erfüllt sein, können die Grundlagen für einen Antrag nur vom betreffenden Unternehmer selbst, in Abstimmung mit unserer Kanzlei, aufbereitet werden.
Im Fall eines konkreten Antrags sehen die Förderrichtlinien einen Bericht des Steuerberaters mit der Bestätigung der formalen, keinesfalls der materiellen Richtigkeit der aufbereiteten Daten vor.
Seit heute kann die technische Anleitung zur Antragstellung unter www.aws.at abgerufen werden.
Auch die Förderrichtlinien, aktuelle FAQ, sowie Berechnungs- und Ausfüllhilfen sind auf der AWS-Homepage verfügbar.
Laut jüngsten Informationen seitens des BM für Arbeit und Wirtschaft wird die Ausarbeitung des Pauschalfördermodells noch geraume Zeit in Anspruch nehmen und möglicherweise erst am Beginn des nächsten Jahres kundgetan.
Dieses Verfahren soll voll automatisiert und ohne Unterstützung des Steuerberaters durchgeführt werden können.
Für diese Zuschüsse ist eine ausreichende budgetäre Deckung gesichert.
Wir ersuchen um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter erst nach und nach mit dem umfangreichen Abstimmungsmodalitäten des Energiekostenzuschusses vertraut werden!