Energiekostenzuschuss II für Unternehmen - Vorabentwurf der Richtlinien

Auf der aws-Homepage wurde ein Vorabentwurf der Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II veröffentlicht.

Der Entwurf dieser Richtlinie gilt, vorbehaltlich der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und des nationalen Einvernehmens.

Die aws hat in Einzelfällen bereits Zeiträume für eine Antragstellung zugewiesen (per Mail).

Diese Antragszeiträume werden individuell zugewiesen und unbedingt einzuhalten.

Im Downloadbereich der aws können sie folgende Informationen abrufen:

  • Anleitung zur Antragstellung im aws Fördermanager
  • FAQs
  • Richtlinie für den Energiekostenzuschuss II

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/downloads/#c13392

In Anbetracht der kurzen Fristen empfehlen wir, zeitgerecht mit der formalen Aufbereitung der Daten für einen Förderantrag zu beginnen!

Lt. Präambel zu den Richtlinien sollen Unternehmen, die die erhöhten Energiepreise vollständig an ihre Kunden weitergegeben haben und dadurch höhere Gewinne als im Vergleichszeitraum generieren, von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen.

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