Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Wichtige Eckpunkte zum UEZG

Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG wurde bereits am 27.Juli 2022 veröffentlicht.

Erst gestern wurden die Eckpunkte der Förderungsrichtlinie zur konkreten Abwicklung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen vorgestellt. Dieses Gesetz bzw. diese Richtlinie bedarf jedoch noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die konkreten Voraussetzungen bezüglich der Förderhöhe und -bedingungen werden in der Förderrichtlinie definiert, insbesondere die Berechnung des Energiekostenzuschusses.

Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 ODER auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.

Die Höhe des Energiekostenzuschusses wird nach einem 4-Stufenmodell ermittelt und ist mit der Erfüllung konkreter Auflagen verbunden.  

Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.

Klein- und Kleinstbetriebe werden auf Basis des UEZG im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert.

An diesem Pauschalfördermodell wird derzeit noch gearbeitet.

Die Abwicklung der Förderanträge wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes vorgenommen.

Förderwillige Unternehmen registrieren sich ab Ende Oktober bis Mitte November im aws Fördermanager.

Förderanträge können ab Mitte November bei der aws gestellt werden.

Weitere Details folgen nach Vorliegen der Genehmigung der Richtlinie durch die Europäische Kommission. Erst dann kann anhand von Beispielen die Berechnung der Förderhöhe und der konkrete Ablauf der Förderung dargestellt werden.

Anbei die aktuelle Medieninformation zum Energiekostenzuschuss des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.

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