ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR UNTERNEHMEN Stand 17.11.2022

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN NOCH IMMER NICHT VERÖFFENTLICHT!

Bis heute sind die bereits seit Woche in Aussicht gestellten Förderungsrichtlinien zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen noch nicht veröffentlicht worden.

Erst nach Genehmigung bzw. Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission können Förderanträge eingebracht werden.
(vgl. dazu Bundesgesetze zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) vom 27.Juli und 12. Oktober 2022)

OFFENER BRIEF AN DAS BM FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT

Erfreulicherweise haben wir ein Antwortschreiben eines leitenden Beamten (Abteilungsleiter und stellvertretender Sektionschef Dr. Stefan Buchinger) des Ministeriums erhalten.
Allerdings war der Aussagegehalt dieser Informationen, insbesondere die Kriterien der Anträge für Klein- und Kleinstunternehmen, leider sehr gering. (vgl. dazu Anlage)

VORANMELDUNG ZUM ANTRAG AUF EINEN ENERGIEKOSTENZUSCHUSS

Bis Montag, 7. November (Beginn des Voranmeldungszeitraums) gab es keine verbindliche Information, ob der Steuerberater diese Voranmeldungen stellvertretend für seine Mandanten vornehmen kann.
Unser Team hat, sofern diese Voranmeldungen nicht seitens der Unternehmer selbst vorgenommen worden sind, diese Voranmeldungen erfolgreich für alle Mandanten bei der aws (Austria Wirtschaftsservice) durchgeführt.

Eine entsprechende Bestätigung ist per Mail sowohl an unsere Mandanten, als auch an uns ergangen.

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF BEZÜGLICH AUFBEREITUNG DER DATEN!!!

In der Bestätigung zur Voranmeldung wird ausgeführt, dass bis spätestens 07.12.2022 eine weitere Benachrichtigung über einen zugewiesenen Antragszeitraum zur Einreichung eines Förderungsantrags ergehen wird.
Unter Berücksichtigung der Regelung des „first  come, first served“ ist eine  Verlängerung eines zugewiesenen Antragszeitraumes nicht möglich und die umgehende Einbringung eines Förderantrages zu empfehlen!
D.h. es müssen zeitgerecht vom Unternehmer die erforderlichen Basisdaten (Energie- und Strombeschaffungskosten, vgl. Punkte 4, 8 und 16 des Fragenkatalogs der aws vom 10.11.2022 und die aws Formblätter) aufbereitet werden!

Entsprechende Formblätter für

  • Unternehmen mit maximal EUR 700.000,- Umsatz und
  • Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Umsatz

können auf der Webseite der aws abgerufen und müssen zeitgerecht ausgefüllt werden. (vgl. dazu die Anlagen)

BESONDERHEIT FÜR BETRIEBE MIT EINEM UMSATZ UNTER EUR 700.000,-

Für Betriebe mit einem Umsatz unter EUR 700.000,- soll von der Bundesregierung ein Pauschalfördermodell zur Verfügung gestellt werden (Zuschuss bis EUR 2.000,-).
Weder die im Gesetz vorgesehene Förderbehörde, noch das Modell selbst und die zugehörigen Förderrichtlinien wurden bis jetzt bis jetzt bekannt gegeben!

Für Betriebe mit einem Umsatz unter EUR 700.000,-, welche die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- überschreiten ist im Rahmen eines Förderantrags bei der ams das Kriterium „energieintensiv“ nicht zu erfüllen.

ERGÄNZENDE INFORMATIONEN

Mangels Förderrichtlinien ist es uns derzeit leider nicht möglich, ungefähre Vorausberechnungen bezüglich der möglichen Höhe eines Zuschusses aufzubereiten. Wir halten selbstverständlich auf dem Laufenden und werden bemüht sein, die erforderliche Unterstützung bei der Einbringung eines Förderantrages zu gewähren.

ACHTUNG!!! ACHTUNG!!! ACHTUNG!!!

Im Gegensatz zu den Förderanträgen bei der COFAG, die beinahe ausschließlich vom Steuerberater aufbereitet worden sind, müssen die Daten für Anträge auf den Energiekostenzuschuss für Unternehmen von den betreffenden Unternehmern selbst aufbereitet werden!

Der Steuerberater wird voraussichtlich nur eine Bestätigung diverser Fakten übernehmen (z.B. bezüglich des Kriteriums „energieintensiv“ und damit bzgl. Förderwürdigkeit).

Zu bedenken ist weiter, dass für Klein- und Kleinstunternehmen über das Pauschalfördermodell voraussichtlich nur Förderungen zwischen € 200.- und € 2.000,- beantragt werden können. Mangels Förderrichtlinien kann für andere Unternehmen derzeit überhaupt keine Aussage bezüglich der Höhe möglicher Zuschüsse getätigt werden. (vgl. Punkte 4, 8 und 16 des Fragenkatalogs der aws vom 10.11.2022)

  • Offener Brief und Antwortschreiben
  • AWS formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses
  • AWS Energiekostenzuschuss – Fragenkatalog

AWS Formblätter (Berechnungshilfe)

Berechnungshilfe Basisstufe bis max. € 700.000
https://www.aws.at/aws-energiekostenzuschuss-1/aws-energiekostenzuschuss-max-700000/

Berechnungshilfe Basisstufe mehr als € 700.000
https://www.aws.at/aws-energiekostenzuschuss-1/aws-energiekostenzuschuss-ab-700000/

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