Energiekostenzuschuss – Ein Buch mit sieben Siegeln?

Seit heute, 7.11.2022 und bis 28. November 2022 können über den Fördermanager der aws Voranmeldungen für Unternehmen vorgenommen werden.

Bis Ende der letzten Woche konnten wir leider nicht verbindlich klären, ob auch der Steuerberater diese für eine spätere Antragstellung verpflichtende Voranmeldung für seine Kunden durchführen kann.

Nach ersten, erfolgreichen Versuchen unserer Mitarbeiterinnen am heutigen Morgen, haben wir uns entschlossen, diesen wichtigen ersten Schritt, für die meisten unserer Kunden, sofern noch kein selbständiger Antrag gestellt worden war, abzuwickeln.

Die aws bestätigte uns und auch den betroffenen Kunden eine erfolgreiche Voranmeldung und teilte uns gleichzeitig mit, zu welchem Termin eine weitere Mitteilung, bezüglich des Antragszeitraumes zur konkreten Einreichung eines Förderantrages ergehen wird.

Die konkreten Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und enden spätestens am 15. Februar 2023.

Wir werden in den kommenden Tagen die Vollständigkeit der vorgenommenen Voranmeldungen überprüfen und gegebenenfalls mit ihnen in Kontakt treten.
Selbstverständlich werden wir über die weitere Entschlüsselung des Buchs mit sieben Siegeln laufend berichten.

Da die Genehmigung der nicht veröffentlichten Förderrichtlinien durch die EU-Kommission noch immer aussteht, können bezüglich der Höhe möglicher Förderbeträge derzeit keine Auskünfte gegeben werden.

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