Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen
Voranmeldung Frist 02.11.2023 – Basisinformation
Auch für alle Kunden, die bis jetzt noch keine Voranmeldung durchgeführt haben, haben wir diese fristgerecht durchgeführt.
Bis jetzt ist der Energiekostenzuschuss 2 noch immer ein Buch mit sieben Siegeln, d.h. die für eine Antragstellung erforderlichen Förderrichtlinien sind noch immer nicht veröffentlicht worden.
An dessen Stelle wurde eine BASISINFORMATION veröffentlicht.
Dazu ein kurzer Überblick:
Hinweis:
Die Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ist ausgeschlossen.
Allein dieser Hinweis lässt an der generellen Förderbarkeit einzelner Unternehmen grundsätzliche Zweifel aufkommen.
Antragstellung:
2 Förderperioden - der Antrag bezieht sich auf beide Förderperioden.
Förderfähige Unternehmen:
Die von uns vertretenen Unternehmen werden in der Regel der Stufe 1 (Basisstufe) zugeordnet werden können.
Förderintensität für die Berechnung der Zuschusshöhe
Die Differenz zwischen den jeweiligen Kosten und Mengeneinheiten des Vergleichszeitraums (2021) wird jener der Förderperiode gegenübergestellt.
Fördervoraussetzungen
- Selbstverpflichtung zu Energiesparmaßnahmen
- Verpflichtung zu steuerlichem Wohlverhalten
- u.a.
Erfordernis eines Betriebsverlusts
Ein Betriebsverlust muss erst ab einer Zuschusshöhe von € 125.000,00 nachgewiesen werden.
Förderfähige Energiearten
- Strom
- Erdgas
- Aus Strom oder Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte
- Treibstoffe (Benzin/Diesel)
- Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl
Ermittlung der Mengeneinheiten je Förderungsperiode
- Vorgehensweise sofern jährlich Inventuren verfügbar
- Mangels Inventuren ist aus den Einkäufen der letzten drei Jahre
ein Durchschnittsmonatsverbrauch zu ermitteln
Nach der Bestätigung der Anmeldung werden von der aws Zeitfenster für die eigentliche Antragstellung zugewiesen.
Dabei ist zu beachten, dass die jeweiligen Förderintensitäten nur vom Unternehmen selbst ermittelt werden können.
Unabhängig von der Veröffentlichung der Förderrichtlinie empfehlen wir daher eine Vorbereitung der erforderlichen Daten!
Nach der Aufbereitung dieser Daten muss der Steuerberater einen Feststellungsbericht bezüglich der durchgeführten Prüfungshandlungen aufbereiten und gemeinsam mit dem Unternehmer den Förderantrag unterzeichnen.