Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen und Energiekostenpauschale
Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen
Unsere MitarbeiterInnen haben wieder einmal unmögliches möglich gemacht!
In einem äußerst knapp bemessenen Zeitrahmen von knapp 2 Wochen konnten sie für sämtliche betroffenen Mandanten alle erforderlichen Hilfestellungen bei der Bearbeitung der Förderanträge erbringen, sowie die erforderlichen Feststellungsberichte ausfertigen.
Viele Unternehmen, die auf Grund der restriktiven Förderrichtlinien des Energiekostenzuschuss 2 leer ausgegangen sind, können vielleicht über das Energiekostenpauschale 2 mit einer Förderung rechnen.
Energiekostenpauschale
Die Antragsfrist für das Energiekostenpauschale für das Jahr 2022 ist mit 30. November 2023 ausgelaufen.
Mit Ausnahme diverser medialer Ankündigungen durch Minister Kocher und einem Ansatz im Budgetentwurf für 2024 (0,43 Mrd. €) gab es bezüglich des Energiekostenpauschales für 2023 bis dato noch keine offiziellen Informationen.
Auf eine direkte Anfrage bei der entsprechenden Abteilung des BM für Arbeit und Wirtschaft wurde verlautbart, dass eine Verlängerung um den förderfähigen Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 vorgesehen ist, diese Entscheidung jedoch erst politisch akkordiert werden muss. Möglicherweise kann diese Beschlussfassung jedoch noch einige Monate Zeit in Anspruch nehmen.